Der Wohnungseigentumsvertrag regelt die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander, vor allem räumt in diesem Vertrag jeder Miteigentümer jedem anderen das Recht auf ausschließliche Nutzung einer bestimmten Wohnung, einer sonstigen selbstständigen Räumlichkeit (wie etwa einem Geschäftsraum oder einer Garage) oder eines Kfz-Abstellplatzes ein.
Außerdem können in einem Wohnungseigentumsvertrag Regelungen über die Verteilung besonderer Aufwendungen, über die Verwaltung oder auch über die Nutzung der allgemeinen Teile der Liegenschaft getroffen werden. Nachdem diese zu regelnden Fragen weit in die Zukunft reichen, ist eine professionelle Beratung durch Ihren Notar unerlässlich.