Damit eine Liegenschaft (Grundstücke, Häuser, Wohnungen bzw. Anteile davon) in Ihr Eigentum übergeht, sind zwei Handlungen erforderlich: Zunächst muss ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer erstellt und danach die Eintragung des Eigentumsrechtes im Grundbuch beantragt werden.
Erst mit der grundbücherlichen Eintragung wird der Käufer Eigentümer des Kaufobjektes!Mit dem Kaufvertrag halten Käufer und Verkäufer ihre zunächst nur mündlich geschlossene Vereinbarung schriftlich fest. Wurde ein Kaufanbot gelegt, so ist dieses die Grundlage für den abzuschließenden Kaufvertrag. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, bereits in das Anbot alle wichtigen Punkte und Zusicherungen aufzunehmen.Da es sich meistens um größere Geldbeträge handelt und dem schriftlichen Kaufvertrag eine hohe Beweiskraft zukommt, sollten dort auch tatsächlich alle Bedingungen oder Zusicherungen des Verkäufers enthalten sein.
Der Notar gewährleistet Ihnen aufgrund seiner Erfahrung und fachlichen Kompetenz die sichere Abwicklung des Kaufgeschäftes und erledigt für Sie auch sämtliche notwendigen Nebenarbeiten, wie z.B. Finanzanzeige, Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer, Einholung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung, die erforderliche Lastenfreistellung der Liegenschaft und die treuhändige Abwicklung.