Jeder Notar hat als Gerichtskommissär die Möglichkeit, Einsicht in das Firmenbuch zu nehmen bzw. Ihnen zu gewähren und kann daher Firmenbuchauszüge beglaubigen.
Unter Angabe der Firmenbuchnummer kann aus der Datenbank ein Firmenbuchauszug abgerufen werden. Dieser Auszug enthält die aktuellen eingetragenen Daten. Auf Verlangen können auch inzwischen gelöschte Daten ausgegeben werden (zurück bis zum Beginn der EDV-Umstellung).
Ist die Firmenbuchnummer nicht bekannt, kann sie über den Namen des Rechtsträgers (die sogenannte Firma) gesucht werden oder über den Namen einer Person, die im gesuchten Rechtsträger eine Funktion ausübt.Als Suchbegriff kann für diesen Zweck auch die früher im Handels- oder Genossenschaftsregister verwendete HRA/HRB/GEN-Nummer herangezogen werden. Es kann auch herausgesucht werden, welche Rechtsträger in der letzten Zeit neu eingetragen, geändert oder gelöscht worden sind.